Man kann auch einfach auflegen

Ein kritischer Blick auf die öffentliche Diskussion zum Thema Telefonwerbung von Mathias Wieland

Ja – zweifelsohne: Telefonwerbung kann nervig sein! Aber es gibt ein ganz einfaches Mittel gegen den angeblichen Telefonterror: auflegen! Doch warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

In den letzten Jahren haben die Verbraucherschützer in Deutschland die Werbeanrufe zum „GAU“ – der „größten annehmbaren Unternehmenswerbesünde“ – erklärt. Aus allen Rohren und mit herzerweichenden Geschichten über betrogene Großväter und genervte alleinerziehende Mütter haben sie geschossen und die Politik im letzten Jahr zu einem neuen Gesetz gegen die „Telefonseuche“ getrieben.

Ein Jahr später reicht es den Verbraucherschützern immer noch nicht: Die Zahlen der nervtötenden Anrufe sei nicht wesentlich verringert und noch immer würden Unternehmen sich dem schrecklichen Mittel der Telefonwerbung bedienen, um Kunden zu gewinnen. Das haben sie selbst in Umfragen herausgefunden und tausende Briefe erhalten.

Die zuständigen Politiker folgen mit verschärfenden Gesetzesanträgen auf dem Fuße. Sogar grundlegende deutsche Rechtssystematiken sollen bei der sogenannten schriftlichen Bestätigungslösung außer Acht gelassen werden. Ein Vertrag mit „Telefonterroristen“ bleibt bis zur schriftlichen Bestätigung rechtlich schwebend unwirksam – ein Vertrag, der mit der Pistole am Kopf erzwungen wurde, ist dagegen grundsätzlich erst einmal bindend. Aha!

Mir fehlt bei aller öffentlichen Aufregung der Aufschrei aus der Wirtschaft! Nein – auch der örtliche Versicherungsvertreter darf ohne vorherige schriftliche Einwilligung seine eigenen Kunden nicht mehr anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren – das kann für jeden Anruf nach dem neuen Gesetzentwurf aus NRW 250.000 Euro kosten! Stattdessen schweigt die Wirtschaft lieber politisch korrekt.

Die „schwarzen Schafe“ haben sich mittlerweile eh ins Ausland abgesetzt und telefonieren von dort. Aus der Türkei muss man seine Rufnummer nicht übertragen und von „Opt-In“ haben die Telefonwerber dort auch noch nichts gehört.

Und noch eines: „Unerwünscht“ bedeutet nicht auch gleich „unerlaubt“. Können Sie sich an jede Unterschrift in den vergangenen Jahren bei der Telekom oder Ihrer Versicherung erinnern. Haben Sie nicht vielleicht doch Ihrem Wirtschaftspartner erlaubt, Sie anzurufen, um Sie über neue Angebote zu informieren? Ganz sicher nicht?

Vorsichtshalber unterscheiden Politiker und Verbraucherschützer in ihren eigenen Statistiken, Reden und Pressemitteilungen auch nicht zwischen diesen beiden Kategorien. Hier zählt der blanke Populismus – das ist ja auch viel einfacher und verkauft sich in der Presse besser, als eine differenzierte Betrachtung der Realität.

Ach ja – wenn Sie das Telefon mal wieder nervt: AUFLEGEN!

10 Kommentare
  1. wallibelli
    wallibelli sagte:

    Inzwischen wird die unerlaubte Telefonwerbung ohne Einwilligung des Kunden von den Gerichten auch auf den gewerblichen Bereich ausgedehnt. Siehe das vor wenigen Tagen veröffentlichte Urteil des Landgerichts Hannover vom 03.11.2009, Az. 18 O 113/09.

    Ein Bestattungsunternehmer hatte sich bei der Verbraucherzentrale über ein Unternehmen, das Drucker, Kopierer und Fax-Systeme vertreibt, beschwert. Dieses Unternehmen habe bei dem Bestattungsunternehmen angerufen und für die eigenen Produkte geworben. Der Bestattungsunternehmer habe daraufhin erklärt, dass Telefonwerbung nicht erwünscht sei, und das Gespräch beendet.

    Die Verbraucherzentrale sah in dem Anruf eine unzumutbare Belästigung und klagte auf Unterlassung. Das anrufende Unternehmen verteidigte sein Handeln damit, es sei von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen, da ein Bestattungsunternehmer an Bürokommunikationsgeräten immer Interesse habe.

    Die Richter teilten die Auffassung der Klägerin, wonach das Handeln des beklagten Unternehmens als wettbewerbswidrig einzustufen sei. Marktteilnehmer rechneten zwar grundsätzlich mit geschäftsbezogenen Anrufen und stünden diesen teilweise sogar aufgeschlossen gegenüber.

    Nichtsdestotrotz sei Telefonwerbung als unzumutbare Belästigung anzusehen, sofern nicht von der mutmaßlichen Einwilligung der Angerufenen auszugehen sei.

    Ohne “Opt-in Einverständnis” des Zielkunden geht demnächst
    auch im Geschäftskundenbereich nichts mehr.

  2. Werner Deck • malerdeck
    Werner Deck • malerdeck sagte:

    Die Anrufe nerven mich schon. Die meisten filtert meine Sekretärin heraus. Aber manchmal schaft es ein Anrufer/in doch, dass er/sie durchgestellt wird.

    Das gelingt mit dem erweckten Eindruck, mich privat zu kennen und sprechen zu wollen. Oder es wird behauptet, wir hätten Kontakt gehabt und ich dabei um einen Rückruf gebeten.

    Kommt ein solcher Werbeanruf zu mir durch, beende ich nach wenigen Wörterndas Gespräch, in dem mir künftige Anrufe verbete und lege dann wortlos auf.

    Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
    Werner Deck

  3. Rolf Lohrmann
    Rolf Lohrmann sagte:

    Hallo Herr Deck,

    genau. So einfach ist das eigentlich. Aber Gesetzgeber und Verbraucherschützer wollen es halt gern kompliziert haben.
    Siehe auch den Artikel “Yes, we can” in diesm Blog.

    Bester Gruß aus Hamburg

Trackbacks & Pingbacks

  1. Ralf Hofmann sagt:

    RT @qualitycube: Man kann auch einfach auflegen http://bit.ly/cLLk8I

  2. RT @qualitycube: Man kann auch einfach auflegen http://bit.ly/cLLk8I

  3. gsohn sagt:

    RT @qualitycube: Man kann auch einfach auflegen http://bit.ly/cLLk8I

  4. Mathias Wieland sagt:

    RT @sabinehaas: RT @qualitycube: Unerlaubte Telefonwerbung: Ein Zwischenruf auf "Zukunft-Kundendialog.de" http://bit.ly/8Yhnwe #callcenter

  5. Sabine Haas sagt:

    RT @qualitycube: Unerlaubte Telefonwerbung: Ein Zwischenruf auf "Zukunft-Kundendialog.de" http://bit.ly/8Yhnwe #callcenter

  6. RT @qualitycube: Unerlaubte Telefonwerbung: "Einfach mal Auflegen". Ein Zwischenruf von Mathias Wieland http://bit.ly/8Yhnwe

  7. Unerlaubte Telefonwerbung: "Einfach mal Auflegen". Ein Zwischenruf von Mathias Wieland auf "Zukunft-Kundendialog.de" http://bit.ly/8Yhnwe

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