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Wer „seine“ Bestandskunden oder mögliche Interessenten aktiv anrufen will, muss hierfür die Einwilligung seines Kunden (oder eine gesetzliche Grundlage) haben, das so genannte „Opt-In“. Das weiß heute jedes „Marketing- und Kundenservice-Kind“ und ist auch eindeutig gesetzlich geregelt. Dennoch ist der Glaube, „dass da ja nichts passieren könne“, immer noch verbreitet. Abmahnungen und Bußgelder? Ach was, „eine Krähe hackt der anderen in unserer Branche doch kein Auge aus!“. Ein fataler Irrtum.
Kunden und Mitarbeiter begeistern und binden durch KI Prozessautomation
Jetzt ist es da!Harald Henn, unermüdliches Urgestein der Contact Center Szene, hat mich gebeten, einen Fachautorenbeitrag in seinem neusten Handbuch „Contact Center 2025“ zu verfassen. Dem bin ich ein weiteres Mal sehr gern nachgekommen und jetzt ist es erschienen! Mein Artikel behandelt die spannenden Möglichkeiten der Kunden- und Mitarbeiterbegeisterung durch KI Prozessautomatisierung und die Vorgehensweise … Weiterlesen