Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Seminare
Vertragsart
Der Seminarteilnehmer und qualitycube (Anbieter) kommen überein, dass erst mit Zugang der Bestätigung durch den Anbieter der Schulungsvertrag (Dienstleistungsvertrag) zustande kommt. Für alle Seminare gilt eine Mindestanzahl von acht Teilnehmern. Nebenabreden bedürfen in der Folge zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Unterstützung durch den Seminarteilnehmer
Der Seminarteilnehmer unterstützt die qualitycube bei der Leistungserbringung durch die rechtzeitige Bereitstellung aller zur Abwicklung erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen. Ggf. erforderliche Änderungen sind durch den Seminarteilnehmer unmittelbar nach Bekannt werden anzuzeigen.
Personaleinsatz
Die qualitycube hat für die Erfüllung der Leistungen das Recht, qualifizierte Dritte als Erfüllungsgehilfen einzubinden.
Datenschutz, Urheberrechte
Der Seminarteilnehmer und qualitycube vereinbaren die Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten. Alle vom Seminarteilnehmer erhaltenen Daten sind vertraulich zu behandeln. Sämtliche personenbezogenen Daten, die der qualitycube im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangen, dürfen nur für die vorgesehenen oder direkt damit zusammenhängenden Zwecke verwendet werden.
Darüber hinaus wird vereinbart, dass die vom Anbieter erstellten Texte, Grafiken, Konzepte, Daten und weiteren Unterlagen jedweder Art nur für den vertraglich vereinbarten Zweck durch den Seminarteilnehmer verwendet werden dürfen und Vervielfältigungen nur in Abstimmung mit dem Anbieter angefertigt werden. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder Textänderungen bedürfen in jedem Falle der vorhergehenden schriftlichen Einwilligung der qualitycube.
Haftung, Verjährung
Der Anbieter haftet dem Seminarteilnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer im Falle von Schäden aus der Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Die qualitycube ist nicht für Unterbrechungen des Geschäftsbetriebes verantwortlich zu machen, die nicht in den unmittelbaren Verantwortungsbereich der qualitycube fallen. Der Höhe des zu leistenden Schadensersatzes ist auf die Gesamthöhe des vereinbarten Entgelts begrenzt.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen beträgt ein Jahr.
Abrechnungsmodalitäten, Verzug
Das Entgelt ist – vorbehaltlich einer im Einzelfall abweichenden Regelung – vollständig nach Bestätigung der Anmeldung und ohne Abzug zahlbar.
Stornoregelung
Bis vier Wochen vor Seminarbeginn kann das Seminar kostenfrei durch den Seminarteilnehmer storniert werden. Danach wird 85 % des Seminarentgeltes fällig.
Für alle Seminare gilt eine Mindestanzahl von acht Teilnehmern, welche bis spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn erreicht sein muss. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann qualitycube einen Ersatztermin anbieten oder die Seminare gegen Rückerstattung der Teilnahmeentgelte ohne Anspruch der Seminarteilnehmer auf Schadensersatz absagen.
Salvatorische Klausel
Falls sich Teile dieser Vereinbarung oder später hinzugefügte Teile als zum Teil oder vollständig ungültig oder undurchsetzbar erweisen oder ihre rechtliche Geltung oder Durchsetzbarkeit verloren geht, ist die Geltung der übrigen Teile davon unberührt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarung eine Lücke enthält. Die Parteien vereinbaren, die ungültigen oder undurchsetzbaren Teile oder die Lücke durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt und welche die Parteien vereinbart hätten, wäre die Ungültigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Lücke bei Abschluss der Vereinbarung bzw. der späteren Hinzufügung bekannt gewesen.
Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit
Für eventuelle Auseinandersetzungen, welche aus dieser Vereinbarung entstehen, wird deutsches Recht vereinbart. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg.












